Miete

Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, eine Wohnung zu mieten. Ein Mietverhältnis beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter: dem Mietvertrag. In ihm ist die Höhe des vom Mieter zu zahlenden Mietbetrages schriftlich festgehalten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter das vermietete Objekt für den Mietzeitraum zu überlassen und sich gegebenenfalls, um die Instandhaltung zu kümmern. Dies wird allgemein als Instandhaltungspflicht bezeichnet.

Anbei ist zu bemerken, dass der Vermieter nicht zwangsläufig Besitzer der Mietsache sein muss. Es kann auch zu einem so genannten Untervermieterverhältnis kommen.



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Nägel mit Köpfen - der Entschluss, umzuziehen

Die alte Wohnform passt nicht mehr, ihr habt euch weiterentwickelt, verändert, umorientiert? Aber eure Noch-Bleibe ist die Alte geblieben?

Das soll sich jetzt ändern, der Entschluss steht fest: Es wird umgezogen. Schön, wenn man sich sicher ist. Noch eines ist jetzt aber unverzichtbar: ein nicht zu geringes Maß an Energie, Ausdauer und ein wenig Geduld.

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